Barrierefreiheit vorübergehend eingeschränkt, da der Fahrstuhl kaputt ist.
Wenn die Veranstaltung Corona bedingt ausfallen muss, werden wir Ihnen selbstverständlich den vollen Ticketpreis erstatten.
Die Erstattung oder der Umtausch von Eintrittskarten ist gesetzlich nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB den Veranstalter schützen möchte, da dieser das Planungsrisiko für Veranstaltungen trägt.
Sollte Ihnen bei der Online-Buchung ein Fehler unterlaufen sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail und wir prüfen die Kulanzmöglichkeiten. Wichtig: Es können nur Meldungen bis max. 48 Stunden vor der gebuchten Veranstaltung bearbeitet werden – findet die Show in weniger als 48h statt, ist ein Ticketumtausch leider generell ausgeschlossen.